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Seite häufig gestellete Fragen
 
Wo bekomme ich Informationen über das Unterrichtsangebot in meiner näheren Umgebung? Die Geschäftsstellen der einzelnen Musikschulbezirke geben umfassend Auskunft über das entsprechende örtliche Unterrichtsangebot.
Auf unserer Homepage erfahren Sie, welche Stadt oder Gemeinde zu dem jeweiligen Bezirk gehört (Ansprechpartner). Die Bezirksleiter/innen und Verwaltungsmitarbeiterinnen informieren Sie gern. Sollten Sie auf dem Anrufbeantworter "gelandet" sein, hinterlassen Sie bitte Ihre Telefonnummer. Wir melden uns bei Ihnen.
Wer informiert mich über die Inhalte und die Form des Unterrichts?

Am effektivsten können Sie hier unsere Lehrer und Lehrerinnen des gewünschten Unterrichtsfachs beraten. Die Geschäftsstellen sorgen dafür, dass ein Fachlehrer/in Kontakt zu Ihnen aufnimmt. Hier besteht auch die Möglichkeit, einmal einen Unterrichtsbesuch zum "Kennenlernen" abzusprechen.
Wie kommt mein Kind (oder ich selbst) an ein Instrument?

Bei der Mehrzahl der unterrichteten Instrumente kann die Musikschule ihren Schülerinnen und Schülern für den Anfang ein Leihinstrument zur Verfügung stellen.
Die Leihkosten regelt unsere Entgeltordnung. Wird ein Leihinstrument gewünscht, sollten Sie dies auf dem Anmeldeformular vermerken.
Bitte bedenken Sie, dass Leihinstrumente nur in begrenzter Zahl zur Verfügung stehen.
Über die Ausleihe wird ein Leihvertrag geschlossen. Die Leihgebühren erscheinen mit auf dem Entgeltbescheid.
Der Leihvertrag kann flexibel zum Ende eines jeden Monats aufgelöst werden.
Beim Kauf eines eigenen Instruments empfehlen wir, den Fachlehrer/in zur Rate zu ziehen.
Wann beginnt der Unter-richt und in welcher Regelmäßigkeit findet er statt?
Die Neueinteilung des Unterrichts findet in der Regel zu Beginn eines jeden Schuljahres (01.08.) oder Schulhalbjahres (01.02.) statt. Die Geschäftsstellen informieren Sie im Vorfeld schriftlich über den Unterrichtsort und -termin.
Dies geschieht aus organisatorischen Gründen erfahrungsgemäß erst in den letzten beiden Wochen vor Schuljahres-/Schulhalbjahresbeginn.
Für Nachfragen Ihrerseits stehen Ihnen die Geschäftsstellen während dieser Zeit gerne zur Verfügung.
Der Unterricht findet in der Schulzeit einmal wöchentlich statt.
Mein Kind kann oder will aus irgendwelchen Gründen nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Wie und ab wann kann ich es abmelden? Hier dienen die Geschäftsstellen als Ansprechpartner. Die Abmeldung muss 6 Wochen vor Ende des Schuljahres bzw. -halbjahres in schriftlicher Form erfolgen. Abmeldungen sind zum 31.7. (Schuljahresende) oder zum 31.1. (Schulhalbjahresende) möglich.
Wie bezahle ich das Musikschulentgelt?

Bei Beginn des Unterrichts senden wir Ihnen einen Entgeltbescheid für das gesamte Rechnungsjahr zu. Die monatlichen Fälligkeiten sind gesondert vermerkt. Sollten sich im Laufe eines Rechnungsjahres Veränderungen ergeben, erhalten Sie einen neuen Bescheid. Dieser ersetzt den vorangegangenen Bescheid.

Ich möchte gerne in einem Musikschul-ensemble mitwirken.
An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich auch in dieser Frage an unsere Geschäftsstellen. Diese stellen gerne den Kontakt zu den jeweiligen Ensembleleitern her. Informationen über unsere Ensembles finden Sie auch unter Ensembles.

 

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