Wo
bekomme ich Informationen über das Unterrichtsangebot
in meiner näheren Umgebung?
Die
Geschäftsstellen der einzelnen Musikschulbezirke geben
umfassend Auskunft über das entsprechende örtliche
Unterrichtsangebot.
Auf unserer Homepage erfahren Sie, welche Stadt oder Gemeinde
zu dem jeweiligen Bezirk gehört (Ansprechpartner).
Die Bezirksleiter/innen und Verwaltungsmitarbeiterinnen informieren
Sie gern. Sollten Sie auf dem Anrufbeantworter "gelandet"
sein, hinterlassen Sie bitte Ihre Telefonnummer. Wir melden
uns bei Ihnen.
Wer
informiert mich über die Inhalte und die Form des Unterrichts?
Am
effektivsten können Sie hier unsere Lehrer und Lehrerinnen
des gewünschten Unterrichtsfachs beraten. Die Geschäftsstellen
sorgen dafür, dass ein Fachlehrer/in Kontakt zu Ihnen
aufnimmt. Hier besteht auch die Möglichkeit, einmal einen
Unterrichtsbesuch zum "Kennenlernen" abzusprechen.
Wie
kommt mein Kind (oder ich selbst) an ein Instrument?
Bei
der Mehrzahl der unterrichteten Instrumente kann die Musikschule
ihren Schülerinnen und Schülern für den Anfang
ein Leihinstrument zur Verfügung stellen.
Die Leihkosten regelt unsere Entgeltordnung.
Wird ein Leihinstrument gewünscht, sollten Sie dies auf
dem Anmeldeformular vermerken.
Bitte bedenken Sie, dass Leihinstrumente nur in begrenzter
Zahl zur Verfügung stehen.
Über die Ausleihe wird
ein Leihvertrag geschlossen. Die Leihgebühren erscheinen
mit auf dem Entgeltbescheid.
Der Leihvertrag kann flexibel zum Ende eines jeden Monats
aufgelöst werden.
Beim Kauf eines eigenen Instruments empfehlen wir, den Fachlehrer/in
zur Rate zu ziehen.
Wann
beginnt der Unter-richt und in welcher Regelmäßigkeit
findet er statt?
Die
Neueinteilung des Unterrichts findet in der Regel zu Beginn
eines jeden Schuljahres (01.08.) oder Schulhalbjahres (01.02.)
statt. Die Geschäftsstellen informieren Sie im Vorfeld
schriftlich über den Unterrichtsort und -termin.
Dies geschieht aus organisatorischen Gründen erfahrungsgemäß
erst in den letzten beiden Wochen vor Schuljahres-/Schulhalbjahresbeginn.
Für Nachfragen Ihrerseits stehen Ihnen die Geschäftsstellen
während dieser Zeit gerne zur Verfügung.
Der Unterricht findet in der Schulzeit einmal wöchentlich
statt.
Mein
Kind kann oder will aus irgendwelchen Gründen nicht mehr
am Unterricht teilnehmen. Wie und ab wann kann ich es abmelden?
Hier
dienen die Geschäftsstellen
als Ansprechpartner. Die Abmeldung muss 6 Wochen vor Ende
des Schuljahres bzw. -halbjahres in schriftlicher Form erfolgen.
Abmeldungen sind zum 31.7. (Schuljahresende) oder zum 31.1.
(Schulhalbjahresende) möglich.
Wie
bezahle ich das Musikschulentgelt?
Bei
Beginn des Unterrichts senden wir Ihnen einen Entgeltbescheid
für das gesamte Rechnungsjahr zu. Die monatlichen Fälligkeiten
sind gesondert vermerkt. Sollten sich im Laufe eines Rechnungsjahres
Veränderungen ergeben, erhalten Sie einen neuen Bescheid.
Dieser ersetzt den vorangegangenen Bescheid.
Ich
möchte gerne in einem Musikschul-ensemble mitwirken.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte
wenden Sie sich auch in dieser Frage an unsere Geschäftsstellen.
Diese stellen gerne den Kontakt zu den jeweiligen Ensembleleitern
her. Informationen über unsere Ensembles finden Sie
auch unter Ensembles.